Berufsbild
Der Beruf der Orthoptistinnen und Orthoptisten gehört zur Gruppe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD).
Das Wort Orthoptistin/Orthoptist kommt aus dem Griechischen.
Es setzt sich aus den Wörtern "orthos" = gerade, richtig und "opsis" = sehen zusammen, vgl. Optik.
Die Tätigkeit der OrthoptistIn besteht in der Prävention, Diagnose und Therapie von Störungen des Einzelauges (Pleoptik) sowie von Störungen im Zusammenwirken beider Augen (Orthoptik), verursacht durch Schielen, Sehschwäche, Augenzittern, Augenmuskellähmungen und zentralen Sehstörungen nach Unfällen oder Krankheiten.
Der orthoptische Prozess umfasst folgende eigenverantwortliche Aufgaben:
- Erhebung relevanter anamnestischer Daten
- Die Erstellung eines allgemeinen orthoptischen Status
- Gegebenenfalls Spezialdiagnostik, je nach Krankheitsbild können ergänzende orthoptische, ophthalmologische und andere spezielle Untersuchungen (Standards) notwendig sein.
- Unter Einbeziehung des ärztlichen Organbefundes wird die orthoptische Diagnose erstellt und das weitere Procedere - in Abstimmung mit dem interdisziplinären Team - festgelegt.
- Bei entsprechender Indikation erfolgt die Ausarbeitung eines therapeutischen Konzeptes. In jedem Fall erfolgt die Aufklärung und Beratung des Patienten, bzw. der Angehörigen und des unmittelbaren sozialen Umfeldes über das Krankheitsbild sowie die Beratung hinsichtlich weiterführender Ma߸nahmen unter Berücksichtigung der bio-psycho-sozialen Bedürfnisse des Patienten.
- Mit dem Patienten, bzw. seinen Angehörigen werden auch funktionelle und psychische Bewältigungsstrategien erarbeitet.
- Die therapeutische Intervention in der Orthoptik umfasst das adäquate Anleiten des Patienten, die Therapiedurchführung, die Verlaufsdokumentation und -kontrollen, sowie die Therapieadaptation.
- Zu den orthoptischen Aufgaben zählen weiters die Verordnung von Prismen, Okklusionspflastern, sphärischen Folien und die Adaptierung von Heilbehelfen entsprechend dem Behandlungsverlauf.
- Die Aufgaben des orthoptischen Berufes in der Prävention umfassen die Erhebung eines orthoptischen Status, sowie die Beratung und Aufklärung über entsprechende Vorsorgemaßnahmen z.B. im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, der Reihenuntersuchungen in den Kindergärten, der allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen und der Arbeitsmedizin.
In der Therapie ist die OrthoptistIn vor allem in der Beratung der Patienten bzw. derer Angehörigen hinsichtlich therapeutischer Maßnahmen , sowie deren Planung, Durchführung und Überwachung tätig.
Zur Therapie gehören u.a. z.B.
- Das Tragen der Brille
- Das Zukleben eines Auges
- Ausgleich des Schielwinkels oder der Doppelbilder mit Prismen
- Verwendung von Augentropfen
- Vor- und Nachbehandlung bei Schieloperationen
- Einäugige oder beidäugige (pleoptische oder orthoptische) Schulungen.
Das Gebiet der Rehabilitation spielt zunehmend eine Rolle. Dazu gehören Patienten mit Hirnschädigungen, die neben körperlichen und geistigen Behinderungen oft auch an visuellen Störungen leiden. Die Behandlung von Schielen, Nystagmus, herabgesetzter Sehschärfe, Doppelbildern und /oder Gesichtsfeldausfällen beeinflusst den Fortschritt in der Rehabilitation positiv. Vor allem in diesem Bereich ist eine gute Kooperation mit den Ärzten, Neuropsychologen, Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, Sonderpädagogen u.a. erforderlich.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Arbeit mit Sehbehinderten aller Altersgruppen in der optischen Rehabilitation.
Mit vergrößernden Sehhilfen, wie zum Beispiel Lupen, Brillen mit vergrößernden optischen Systemen, Fernrohren oder elektronischen Lesegeräten wird bei Kindern und Erwachsenen mit stark herabgesetztem Sehvermögen die Integration in den Schul- oder Arbeitsbereich unterstützt.
Bei altersbedingten degenerativen Augenerkrankungen wird durch die Anpasssung von vergrößernden Sehhilfen die Lebensqualität gesteigert.
Weiters ist die OrthoptistIn auf dem Gebiet der Kontaktlinsenanpassung, Assistenz bei Schieloperationen und Durchführung von elektrophysiologischen Untersuchungen tätig.
Die Foto- und Videodokumentation von Krankheitsbildern sowie administrative Arbeiten (Führung der Patientenkartei, Befundberichte schreiben, Dokumentation usw.) und die Organisation des Ambulanzbetriebes bzw. der Ordination sind ebenso Aufgabenbereiche der OrthoptistIn.
Weitere mögliche Tätigkeitsbereiche sind:
- Mitarbeit bei wissenschaftlichen Arbeiten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Lehrtätigkeit (Theoretischer und praktischer Unterricht)
- Praxisanleitung
Gesetzliche Grundlagen
Das Berufsbild und die Ausbildung der OrthoptistIn sind verankert im:
"MTD - Gesetz" BGBL 1992/460 in der Fassung 1 BGBL 1993/257, 2 BGBL 1996/327
"MTD-Ausbildungsverordnung" BGBL 1993/678
"FH-MTD Ausbildungsverordnung" BGBL II NR 2/2006
Verantwortung
Der Verantwortungsbereich der OrthoptistIn erstreckt sich auf die durchgeführten Tätigkeiten im Rahmen des orthoptischen Prozesses. Für den daraus resultierenden orthoptischen Befund ist ein Angehöriger des orthoptischen Berufes allein zeichnungsberechtigt. Der orthoptische Befund wird vom Facharzt/ärztin für Augenheilkunde und Optometrie bei Stellung der fachärztlichen Diagnose miteinbezogen. Im Rahmen der Eigenverantwortung besteht die Pflicht, bei Auftreten von fachlichen Fragestellungen, die den Wissensstand und Kompetenzbereich dieser Berufsgruppe überschreiten, entsprechende Fachpersonen damit zu befassen.
Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit einem Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie ist notwendig. Die orthoptische Diagnostik und Therapie, auch im Rahmen der Neuroophthalmologie, visuellen Rehabilitation und Prävention bleiben in jedem Fall der OrthoptistIn und dem/der Facharzt/ärztin für Augenheilkunde und Optometrie vorbehalten.
Quellennachweis
Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG); Projet MTD Qualitätssicherung; Berufsprofil der OrthoptistInnen; im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, Wien, Juli 2002
(Überarbeitung: Webbetreuung, Mai 2008)

