Bachelor-Studium ORTHOPTIK
Das Hochschulstudium für Orthoptik umfasst 6 Semester (180 ECTS) und schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. Die Anforderungen an die fachlich theoretische und praktische Ausbildung sind gesetzlich in der FH-MTD-Ausbildungsverordnung geregelt. Die Ausbildung zur Orthoptistin:zum Orthoptisten kann in Österreich an zwei Fachhochschulen (FH Campus Wien, FH Salzburg) als Vollzeitstudium absolviert werden.
Bis 2006 erfolgte die Ausbildung zur Orthoptistin/zum Orthoptisten an medizinisch-technischen Akademien. Die Abschlüsse beider Ausbildungsformen (Diplom an der Akademie, Bakkalaureat an der Fachhochschule) sind in der Berufsausübung gleichgestellt. Die Berufsbezeichnung nach absolvierter Ausbildung lautet einheitlich "Orthoptist:in" (vgl. MTD-Gesetz § 3).
Voraussetzung für die Aufnahme zum Hochschulstudium ORTHOPTIK ist die allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung), die Studienberechtigungsprüfung oder einschlägige berufliche Qualifikationen (z.B. Lehrabschluss Augenoptik, Diplom Gesundheits- und Krankenpflege, Diplom medizinisch-technischer Fachdienst) mit Zusatzprüfungen, sowie die erfolgreiche Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens.
Fachhochschule Campus Wien
Favoritenstraße 226, A-1100 Wien
Telefon: +43 1 606 68 77 4600
E-Mail: orthoptik@fh-campuswien.ac.at
Webseite FH Campus Wien Studiengang Orthoptik
Studiengangsleitung: Andrea Franzan, MSc
E-Mail: andrea.franzan@fh-campuswien.ac.at
Fachhochschule Salzburg
Urstein Süd 1, A- 5412 Puch/ Salzburg
Telefon: +43 50 2211 1440
E-Mail: office@fh-salzburg.ac.at
Webseite FH Salzburg Studiengang Orthoptik
Studiengangsleitung: FH-Prof.in Mag.a Ruth Elisabeth Resch
E-Mail: ruth.resch@fh-salzburg.ac.at
Masterstudium und Masterlehrgänge
Orthoptist:innen mit Diplom- oder Bachelorabschluss haben Zugang zu hochschulischen Ausbildungen auf Masterebene. Die Gestaltung, Umsetzung und Zulassung zu einem weiterführenden Masterstudium oder Hochschullehrgängen liegt bei den einzelnen Ausbildungsstätten (Fachhochschule, Universität) und ist meist mit einem Aufnahmeverfahren verbunden. Einen facheinschlägigen Orthoptik-Masterstudiengang gibt es in Österreich nicht.
Mit 1. Oktober 2021 sind hochschulrechtliche Änderungen in Kraft getreten, die den Zugang zu hochschulischen Ausbildungen auf Masterebene betreffen. Detaillierte Informationen sind in der Erledigung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sowie im Erklärungsschreiben von MTD-Austria nachzulesen.
Anhang | Größe |
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BMBWF Erledigung Hochschulrefom | 491.17 KB |
MTD-Austria - Neuregelung der hochschulischen Weiterbildung | 169.54 KB |
Berufsberechtigung
Um den Beruf Orthoptist:in in Österreich ausüben zu dürfen, ist der Eintrag in das Gesundheitsberuferegister verpflichtend und Voraussetzung für die Berufsausübung. Berufseinsteiger:innen müssen sich vor Beginn der Erwerbstätigkeit registrieren lassen. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz). Der Antrag auf die Registrierung ist persönlich bei der zuständigen Registrierungsbehörde oder online mittels ID-Austria zu stellen. Für die Registrierung sind ein ausgefülltes Formular, sowie die erforderlichen Dokumente in Original notwendig. Die Registrierung ist kostenfrei. Nach erfolgreichem Registrierungsverfahren erteilt die Behörde die Berufsberechtigung und ein Berufsausweis wird ausgestellt. Die Berufsberechtigung und der Berufsausweis sind fünf Jahre gültig und müssen dann verlängert werden. Weitere Informationen zur Verlängerungen finden Sie hier.
Die zuständigen Registrierungsbehörden sind:
Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) bei überwiegend freiberuflicher Tätigkeit, keine AK-Mitgliedschaft
Arbeiterkammer (AK) bei überwiegend angestellter Tätigkeit, Karenz, geringfügiger Beschäftigung, arbeitssuchend, freier Dienstvertrag
Anerkennung / Nostrifikation
Wurde die Ausbildung zur Orthoptistin:zum Orthoptisten im Ausland absolviert, ist für die Berufsausübung in Österreich ein Anerkennungsverfahren erforderlich. Dies soll sicherstellen, dass der außerhalb Österreichs erworbene Qualifikationsnachweis die erforderlichen Standards der Orthoptikausbildung in Österreich erfüllt. Dabei werden die Ausbildungsinhalte und erforderlichen Kompetenzen (inkl. wissenschaftlicher Kompetenzen) laut der für die Ausbildung in Österreich geltenden FH-MTD-Ausbildungsverordnung evaluiert. Die ggf. zu erwerbenden Kompetenzen, bzw. das Ausmaß der nachzuholenden Inhalte, werden nach einer inhaltlichen Überprüfung mittels Bescheides festgelegt und müssen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgängen) an einer österreichischen Fachhochschule absolviert werden.
Berufsausbildung innerhalb der EU/EWR/Schweiz
Gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe benötigen eine Anerkennung ihrer Qualifikationsnachweise auf Grundlage der Richtlinie (RL) 2005/36/EG. Diese erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMSGPK).
Informationen zur Anerkennung als Orthoptist:in finden sie hier.
Berufsausbildung in Drittstaaten
Liegt ein Qualifikationsnachweis aus einem Drittstaat vor, ist für die Berufsberechtigung in Österreich eine Nostrifizierung (Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studienabschlusses mit dem Abschluss eines inländischen Studiums) durch die Fachhochschule erforderlich. Die Antragstellung kann an den beiden Ausbildungsstätten für Orthoptik (FH Campus Wien oder FH Salzburg) erfolgen. Die gleichzeitige Antragstellung an mehreren Institutionen ist unzulässig.
Informationen zur Nostrifizierung finden sie unter FH Salzburg und FH Campus Wien