Orthoptische Untersuchung

Wie wird Schielen festgestellt?

Idealerweise blicken beide Augen in ein und dieselbe Richtung. Die Orthoptistin/der Orthoptist stellt in der orthoptischen Untersuchung fest, ob dieser Zustand besteht, oder ob eine Abweichung von der „Norm“ vorliegt. Ein Schielen wird festgestellt, indem die Patientin/der Patient aufgefordert wird auf ein bestimmtes Objekt zu blicken. Die Orthoptistin/der Orthoptist überprüft nun durch Abdecken eines Auges, ob das nicht abgedeckte/offene Auge ebenfalls auf dieses Objekt blickt. Ist das nicht der Fall (d. h. die beiden Augen blicken nicht auf dasselbe Objekt) handelt es sich um ein Schielen (Strabismus). Wenn allerdings mit beiden Augen ein Objekt erfasst wird, und sich ein Auge nur unter der Abdeckung von dem Objekt abwendet, liegt ein verstecktes/latentes Schielen (Heterophorie) vor.

In jedem Fall bespricht die Orthoptistin/der Orthoptist mit der Patientin/dem Patienten den erstellten Therapievorschlag.

Bei Kindern gilt zusätzlich, dass Schielen eine Krankheit und kein Schönheitsfehler ist!

Wird ein Schielen – auch kleine, unauffällige Schielwinkel – nicht behandelt, kann dies zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensqualität führen. Ebenfalls kann sich die Sehleistung des schielenden Auges nicht entwickeln und festigen, sodass eine Schwachsichtigkeit (Amblyopie) entsteht. WICHTIG: Wird bei Ihrem Kind ein Schielen oder eine auffällige Fehlsichtigkeit diagnostiziert, sollten Sie auch weitere Geschwister untersuchen lassen. Dabei gilt, dass kein Kind zu jung für eine Augenuntersuchung ist!

Im Erwachsenenalter kann ein Schielen zu Einschränkungen bei der Berufswahl und beim Führerschein führen. Es können ebenfalls Probleme bei der Bildschirmarbeit auftreten und im schlimmsten Fall eine Sehbehinderung durch den Verlust des gut sehenden Auges eintreten (z.B. durch Unfall, Verletzung).